E-Rechnung – Teil 3
Wichtige Erkenntnisse der beiden vorherigen Beiträge:
1: Ab dem 01.01.2025 müssen Rechnungsempfänger E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
2: Sie selbst haben eher keinen Einfluss darauf, ob die E-Rechnung im Format X-Rechnung oder als hybrides Rechnungsformat ZUGFeRD verschickt wird.
3: Zum Empfang benötigen Sie bis zum 01.01.2025 ein E-Mail-Postfach, welches zur Vermeidung von Spam-Nachrichten nicht Rechnung@Ihre-Domain.de oder ähnlich lauten sollte.
4: Übersicht mit dem Dokument Quickstart-Rechnungsempfang unseres Software-Partners Wolters-Kluwer.
Hilft mir das Mandantenportal auch bei der E-Rechnung?
Mit der Verwendung des Mandantenportals nutzen Sie die einfache und sichere Kommunikation vom und zum Steuerbüro. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Belege und Rechnungen direkt vom PC oder auch als Scan mit dem Smartphone an das Steuerbüro zu übermitteln. Wenn Sie sich noch nicht mit dem Mandantenportal befasst haben, können Sie die zwei Videos zum Umgang mit dem Portal anschauen. Das Video 1 zeigt die Nutzung (Belegupload) am PC, das Video 2 die Nutzung am Smartphone. Schauen Sie rein.
Wenn Sie E-Rechnungen als X-Rechnung empfangen haben, können Sie diese nur mit Hilfe einer Visualisierungs-Software anschauen. Hierbei hilft Ihnen auch das Mandantenportal OneClick, mit dem auch die Inhalte der E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format zu visualisieren sind.
Im Bereich Belegupload können Sie sich beide Typen der E-Rechnung (ZUGFeRD und X-Rechnung) anzeigen lassen. Sie benötigen also keine zusätzliche Visualisierungs-Software.
Wie das dort aussieht, können Sie sich in folgendem Video für zwei Musterrechnungen anschauen.
Bitte klicken Sie auf diesen Video-Link, der dann ein neues Fenster öffnet, in dem Sie sich das Video anschauen können.
Damit sind Sie für den Empfang, die Speicherung und auch die Visualisierung von E-Rechnungen vorbereitet.
Haben Sie noch keine X-Rechnung, um es selbst auszuprobieren?
Klicken Sie hier auf diese Muster-E-Rechnung im ZUGFeRD-Format und schauen sich diese an. Laden Sie die Rechnung in Ihr Mandantenportal und schauen Sie sich die maschinenlesbaren Inhalte mit dem Viewer im Bereich Beleg- und Dateiupload an.