Geldwäschegesetz – PEP
Das Geldwäschegesetz verpflichtet uns gemäß den allgemeinen Sorgfaltspflichten im §10 Abs.1 Nr. 4 zu prüfen, ob im Mandatsverhältnis eine politisch exponierte Person betreut wird. PEP sind z.B. hochrangige Führungspersonen wie Parlamentsmitglieder, Mitglieder von Führungsgremien politischer Parteien, Mitglieder oberster Gerichte, hochrangige Offiziere der Streitkräfte, Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen. Mit Klick auf […]