Geldwäschegesetz – PEP
Das Geldwäschegesetz verpflichtet uns gemäß den allgemeinen Sorgfaltspflichten im §10 Abs.1 Nr. 4 zu prüfen, ob im Mandatsverhältnis eine politisch exponierte Person betreut wird.
PEP sind z.B. hochrangige Führungspersonen wie Parlamentsmitglieder, Mitglieder von Führungsgremien politischer Parteien, Mitglieder oberster Gerichte, hochrangige Offiziere der Streitkräfte, Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen.
Mit Klick auf diesen Link stellen wir Ihnen ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Bitte füllen Sie das Formular aus, unterschreiben es und stellen es uns (gern als upload im Mandantenportal) zur Verfügung.
Danke!